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Seidel
nichtamtliche wiederkehrende Untersuchungen
Bautzen - Dresden - Kamenz - Königsbrück
UVV-Prüfung an Fahrzeugen und Fahrzeuganbauten auf Grdl. der BGV
Gefordert durch die “Unfallverhütungsvorschriften” der Berufgenossenschaft sind
die entsprechenden Fahrzeuge und Anbauten wie zum Beispiel Hubladebühnen in
regelmäßigen Abständen nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV)
zu überprüfen. Bei Fahrzeugen ist es möglich, die gegebenfalls Prüfung in die
Hauptuntersuchung zu integrieren.
Prüfung von Flüssiggasanlagen bei Campingfahrzeugen
Nach GVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) ist regelmäßig
alle 24 Monate eine Überprüfung verpflichtend. Dies gilt für Wohnanhänger sowie
für Wohnmobile. Bei letzteren ist eine gültige Prüfung auch Voraussetzung für das
Bestehen der Hauptuntersuchung.
Bei der Prüfungen werden nach den entsprechenden Vorgaben die Anlage samt
Geräte, Leitungen und Verrohrung sowie der Gasbehälter geprüft. Am Ende der
bestandenen Prüfung wird dann die Prüfplakette außen am Fahrzeug angebracht.
Für die Prüfung werden zwingend eine betriebsbereite Flüssiggasflasche bzw.
ein befüllter Gasbehälter sowie das Prüfbuch zur Gasanlage benötigt.
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